Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis
zwischen der Addvert GbR (nachfolgend „Addvert“ oder „wir/uns/unser“) und den
natürlichen Personen, juristischen Personen und rechtlich verantwortlichen Partnerschaften
(nachfolgend „Kunde“ oder „Sie/Ihr“), welche die von uns bereitgestellten Dienstleistungen
nutzen möchten. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende (Einkaufs-, Geschäfts- oder Vertrags-) Bedingungen unserer Kunden werden
nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt
haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Addvert die Dienstleistung
für den Kunden in Kenntnis seiner (Einkaufs-, Geschäfts- oder Vertrags-) Bedingungen
ausführt.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Rechte und Pflichten von Addvert
2.1 Angaben der Hersteller zu den verwendeten Materialien oder Komponenten. Z.B.
Datenblättern oder anderen Herstellerproduktinformationen, sind allein Sache der jeweiligen
Hersteller. Diese Informationen macht sich Addvert nicht zu eigen. Relevant für die
Mangelfreiheit sind lediglich die Angaben des ggf. nachkonfigurierten Angebotsvorschlags.
Angaben der Hersteller basieren in der Regel auf Idealbedingungen, die in der Praxis nicht
vorkommen. Aus diesem Grund sind auch jegliche Prognosen und
Wirtschaftlichkeitsanalysen unverbindlich (vgl. hierzu Ziff. 9).
2.2 Addvert behält sich das Recht vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit von Waren und
Materialien aufgrund von geopolitischen Ereignissen, Naturkatastrophen, politischen
Maßnahmen, Streiks, oder anderen ähnlichen nicht beeinflussbaren Faktoren, die die
Vertragserfüllung beeinträchtigen, alternative Komponenten mit vergleichbarer Qualität und
Funktion zu verwenden. Addvert wird in solchen Fällen angemessene Anstrengungen
unternehmen, um den Kunden über solche Änderungen zu informieren.
2.3 Dieser Vertrag gilt als erfüllt, wenn Addvert die vollständige Lieferung und Errichtung
einer betriebsbereiten Anlage (exklusive Zählerwechsel des Netzbetreibers und
Netzanschluss) vornimmt. Die Anlage gilt als betriebsbereit, sobald die Anlage erstmalig in
Betrieb genommen wurde und das von Addvert beauftragte Installationsunternehmen
eine schriftliche Fertigstellungsanzeige gegenüber Addvert abgibt. Dies
Abnahmeprotokoll über die AC-Montage festgehalten.
2.4 Addvert verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag geschuldete Leistung in
Kilowattpeak (kWp) zu erbringen. Die Anzahl der installierten Module ist für die Erfüllung
dieser Verpflichtung nicht ausschlaggebend.
2.5 Sollte es aufgrund von bauseitigen, technischen, rechtlichen oder sonstigen Umständen
nicht möglich sein, die für die vertragsgemäße Leistung in kWp erforderliche Anzahl an
Modulen zu installieren, so akzeptiert der Kunde eine Abweichung von bis zu 10 % zu der
vertraglich geschuldeten Leistung in kWp und erhält im Gegenzug eine Gutschrift in Höhe des Verhältnisses der Minderleistung in kWp zur im Angebot vereinbarten Leistung in kWp,
basierend auf dem vereinbarten Einzelpreis in der entsprechenden Position. Die
gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt. Soweit der Kunde für
die Umstände, die zu einer geringeren als nach dem Vertrag geschuldeten Leistung in kWp
führen, verantwortlich ist, beschränkt sich die Leistungspflicht von Addvert auf das
tatsächlich und rechtlich Mögliche.
2.6 Falls die Anzahl der installierten Module zu einer höheren Gesamtleistung führt, als durch
Addvert geschuldet, erfolgt diese Mehrleistung für den Kunden kostenlos und ist vom
Kunden als vertragsgemäß hinzunehmen.
3. Bedingungen und Voraussetzungen beim Kunden
3.1 Der Kunde ist für die Bereitstellung der jeweils aktuellen und anwendbaren
(bau)rechtlichen Anforderungen verantwortlich, die die Durchführung der Leistungspflicht von
Addvert voraussetzt.
3.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Umsetzung erforderlichen
Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen vor Beginn der Arbeiten einzuholen,
soweit diese notwendig sind. Dies gilt nicht, soweit Addvert und der Kunde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart haben. Die Vollmachtserteilung allein stellt noch keine
ausdrückliche Vereinbarung dar.
3.3 Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude, auf das sich das Projekt bezieht, für die
Durchführung der Dienstleistungen geeignet ist und er das betretende Gebäude auf dessen
Eignung (insb. Statik) durch einen entsprechenden Fachmann auf eigene Kosten hat
überprüfen lassen. Zudem ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Statik des Dachstuhls
den Anforderungen entspricht. Der durch Addvert angebotene Statik-Bericht bezieht sich
ausschließlich auf die Unterkonstruktion und auf die Berechnung der Wind- und
Schneelasten.
3.3.1 Die Unterkonstruktion wird gemäß dem für den Kunden erstellten Statik-Bericht
individuell für das Dach angefertigt.
3.3.2 Bestehende Anlagen müssen den technischen Normen der VDE 0100 und den
technischen Anschlussbedingungen des regionalen Netzbetreibers entsprechen.
3.3.3 Die Hauselektrik des Kunden muss sich in einem Zustand befinden, der die technische
Realisierbarkeit der Installation der Photovoltaikanlage (,PV-Anlage“) ermöglicht. Addvert
übernimmt keine Verantwortung oder Arbeiten in Bezug auf die Hauselektrik oder den
Hausanschlusskasten (HAK). Alle erforderlichen Arbeiten, um den Anschluss der PV-Anlage
an die Hauselektrik sicherzustellen, fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.
Addvert ist für das Erneuern der Hauselektrik oder des HAK nicht verantwortlich. Sofern
eine Wandlermessung erforderlich sein sollte, ist diese durch den Kunden auf eigene Kosten
bereitzustellen, wenn sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.
3.3.4 Sofern für die Installation der PV-Anlage ein zusätzlicher zweiteiliger Zählerschrank
erforderlich ist, sind sämtliche Kosten für die Beschaffung, Installation und Verbindung dieses
Zählerschranks vom Kunden zu tragen.
3.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Überprüfung aller notwendigen rechtlichen und
technischen Voraussetzungen für das Projekt sowie die Bereitstellung notwendiger
technischer Einrichtungen und Maßnahmen, soweit Addvert und der Kunde ausdrücklich nicht etwas anderes vereinbart haben. Die Vollmachtserteilung allein stellt noch keine
ausdrückliche Vereinbarung dar.
3.5 Der Kunde erklärt außerdem, dass das Gebäude, an dem die Leistung durch Addvert
ausgeführt werden sollen, in seinem Eigentum steht oder er eine anderweitige Berechtigung
zum Vertragsschluss hinsichtlich der Durchführung der Leistung für dieses Gebäude besitzt.
3.6 Die in den Abschnitten 3.1 bis 3.5 aufgeführten Voraussetzungen müssen vom Kunden
rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung und auf seine eigenen Kosten erfüllt werden.
Jede dieser Voraussetzungen ist eine unabdingbare Bedingung für unsere
Leistungserbringung. Wir behalten uns das Recht vor, zusätzliche Nachweise zur
Verifizierung des Vorliegens der in den Abschnitten 3.1 bis 3.5 genannten Voraussetzungen
anzufordern.
3.7 Soweit zur Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich, wird der Kunde uns bzw.
den von uns beauftragten Dritten nach Terminabstimmung ungehinderten Zugang zu den
Grundstücken, Gebäudeteilen bzw. Arbeitsflächen, an denen die Leistung ausgeführt werden
sollen, gewähren.
3.8 Addvert ist berechtigt, die geschuldete Leistung in Teilleistungen zu erbringen.
Addvert erbringt die geschuldete Leistung in Teilleistungen, wenn die Montage der
Photovoltaikmodule (DC-Montage) und die Elektroinstallation (AC-Montage) nicht am selben
Tag durchgeführt wird.
3.9 Der Kunde ist verpflichtet, die durchgeführten (Teil-) Leistungen nach Fertigstellung unter
Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften abzunehmen.
4. Preise, Zahlung und Fälligkeit
4.1 Alle von Addvert angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich netto und damit
ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Die auf den Rechnungen von Addvert ausgewiesene
Umsatzsteuer ist vom Kunden bei Fälligkeit der Rechnung zu entrichten. Die Zahlungspflicht
und der Zahlungszeitpunkt sind nicht davon abhängig, ob und wann der Kunde eine
Vorsteuererstattung vom Finanzamt erhält.
4.2 Addvert ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % des Nettobetrages vom
Auftragswert zu verlangen, sofern dies im Angebot ausgewiesen ist. Des Weiteren ist
Addvert berechtigt, eine Abschlagszahlung in Hohe von 95 % über die durch Addvert
erbrachten Leistungen unter Anrechnung der Anzahlung zu verlangen.
4.3 Addvert wird nach vollständigen Leistungserbringung die Schlussrechnung unter
Abzug der Anzahlung sowie des Abschlags stellen.
4.4 Addvert ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden an
Dritte abzutreten. Dies gilt auch für (Mit-) Eigentums- und Anwartschaftsrechte an den
gelieferten Materialien und sonstigen Waren sowie diesbezügliche Herausgabeansprüche,
Gestaltungs- und sonstige Nebenrechte (z.B. Ansprüche aus Leistungsstörung wie etwa
Ansprüche auf Schadensersatz oder Verzugszinsen im Falle des Zahlungsverzugs des
Kunden).
4.5 Falls sich die von Addvert zu zahlende Netto-Einkaufspreise für die
vertragsgegenständlichen Materialien und Bauteile, insbesondere Stromspeicher, Lithium-Akkus, Aluminium und/oder Photovoltaikmodule, nach Vertragsschluss zum Zeitpunkt der
Lieferung an den Kunden um mehr als 10 Prozent erhöhen oder verringern, haben beide
Vertragsparteien das Recht ergänzende Verhandlungen zur angemessenen Anpassung der vereinbarten Preise für die betroffenen Materialien und Bauteile zu führen. Falls keine
Einigung erzielt werden kann, steht beiden Parteien das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen
nach dem Scheitern der Vertragsanpassungsgespräche vom Vertrag zurückzutreten.
Diesbezüglich gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt gemäß §§ 346 ff.
BGB.
4.6 Bei Nichterfüllung des Vertrags durch den Kunden beträgt der pauschale
Schadensersatz 15% des Nettowertes des Vertrags (ohne Mehrwertsteuer). Dem Kunden
bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden
entstanden ist. Addvert behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu
machen.
4.7 Die im Vertrag genannten Bau- und/oder Liefertermine sind unverbindliche
Wunschtermine. Die Einhaltung der Termine unterliegt der rechtzeitigen und mangelfreien
Selbstbelieferung durch Unterlieferanten oder Zulieferer von Addvert. Alle Termine setzen
voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt,
insbesondere die fristgerechte und vollständige Zahlung. Eine etwaige Verzögerung bei der
Lieferung oder Ausführung der vereinbarten Leistungen sowie die daraus resultierenden
rechtlichen Konsequenzen setzen in jedem Fall ein eigenes Verschulden seitens Addvert voraus.
5. Finanzierung/ Staatliche Förderung
5.1 Der Kunde erteilt zu Finanzierungszwecken mit Angebotsunterzeichnung das
entsprechend übergebene Formblatt der Selbstauskunft gegenüber Addvert über seine
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
5.2 Es steht dem Kunden frei. die Finanzierungszusage bei der Bank selbst einzuholen und
Addvert nachzuweisen. Falls der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach
Angebotsunterzeichnung keine schriftliche Finanzierungsablehnung bzw. -zusage vorlegt,
behält sich Addvert das Recht vor, eine Finanzierungszusage aufgrund der
Selbstauskunft zu den folgenden Konditionen einzuholen: maximal 4,49% effektiver
Jahreszins und eine maximale Laufzeit von 20 Jahren.
5.3 Addvert garantiert nicht, dass der Kunde staatliche Förderungen für die Errichtung
und/oder den Betrieb der Anlagen erhält. Addvert haftet für die übergebenen
Informationen zu staatlichen Förderungen nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Fehlverhaltens seitens Addvert.
6. Haftung
6.1 Die durch Addvert zur Verfügung gestellten Angebote, Projektierungen, Inhalte und
sonstigen Leistungen sind mit größter Sorgfalt erstellt worden.
6.2 Addvert kann trotz größter Sorgfalt nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität
der angebotenen Inhalte und Projektierungen garantieren. Die Inhalte basieren auf dem
Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung.
6.3 Soweit gesetzlich zulässig beschränkt Addvert die Haftung. Der Haftungsausschluss
gilt nicht:
a) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Addvert eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der vertraglichen
Leistungspflichten; b) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“ sind
solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und die, auf die die Kunden vertrauen dürfen;
c) im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
d) Die Haftung für die Verletzung von Garantien bleibt hiervon unberührt.
6.4 Im Falle, dass AddEnergy oder ihre Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last
fällt und kein Fall der vorstehenden Ziff. 3 lit. c), vorliegt, haftet die Addvert auch bei der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden. Ein Mitverschulden gem. § 254 BGB bleibt hiervon unberührt.
6.5 Mehrkosten, die durch fehlerhafte Angaben des Kunden für Addvert entstehen, sind
durch den Kunden zu tragen, soweit Addvert sich auf die Richtigkeit der durch den
Kunden gemachten Angaben verlassen durfte. Dies ist der Fall, wenn der Kunde die
Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben bestätigt (z.B. durch Unterzeichnung des
Beratungsprotokolls).
7. Bestimmungen zu den durchzuführenden Arbeiten
7.1 Die Bereitstellung der Stromzähler erfolgt durch den jeweiligen Netzbetreiber. Addvert
übernimmt keine Haftung für Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Zählermontage
seitens des Netzbetreibers. Falls der Netzbetreiber die Anwesenheit des von Addvert
beauftragten Installationsunternehmens bei der Montage des neuen Stromzählers verlangt,
ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten der Addvert bis zur Höhe von
EUR 350,00 zzgl. MwSt. gegen Nachweis zu erstatten.
7.2 Eventuell erforderliche Erdarbeiten sind nicht in den von Addvert geschuldeten
Leistungen enthalten und durch den Kunden selbst zu erbringen oder, wenn Addvert sich
zur Durchführung dieser Leistungen bereit erklärt, gegenüber Addvert
vereinbarungsgemäß zu vergüten. Die Textform ist ausreichend.
8. Netzanschluss und weitere Bestimmungen zur PV-Anlage
8.1 Addvert wird unmittelbar nach Vertragsabschluss beim Netzbetreiber anfragen, ob die
PV-Anlage ans Netz angeschlossen werden kann. Addvert haftet nicht für die Richtigkeit
oder Aktualität der Auskünfte des Netzbetreibers und übernimmt keine Verantwortung für
etwaige Kosten, die später vom Netzbetreiber erhoben werden.
8.2 Die PV-Anlage wird an den bauseits vorhandenen Potentialausgleich angeschlossen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine stabile Internetverbindung ohne Ausfälle von mehr
als 72 Stunden sicherzustellen.
8.3 Die Prüfung der elektrischen Anlage (einschließlich Isolationsmessung,
Schleifenwiderstand, Innenwiderstand, Auslösung FI-Schalter) durch den Installateur umfasst
ausschließlich die neu errichteten Anlagenteile im Zusammenhang mit der
Speicherinstallation.
9. Schätzwerte und Annahmen
9.1 Alle Werte, Zahlen, Ertragsprognosen, Leistungsangaben und sonstigen Informationen,
die in unseren Prospekten, Verträgen oder anderen bereitgestellten Unterlagen enthalten
sind, basieren auf Schätzungen, Annahmen und Prognosen und dienen lediglich zur
Orientierung. Sie stellen keine garantierten oder zugesicherte Eigenschaften oder
Leistungen dar. Solche Angaben stellen keine Geschäftsgrundlage dar und sind kein
Bestandteil des Vertrags. 9.2 Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit
oder Zuverlässigkeit dieser Schätzwerte und Annahmen. Der Kunde sollte sich nicht;
ausschließlich auf diese Informationen verlassen, sondern alle Entscheidungen auf Basis
seiner eigenen Beurteilung, Recherche und Analyse treffen.
9.3 Lebensnahe Abweichungen zwischen den tatsachlichen Ergebnissen, Leistungen oder
Erfolgen und den in unseren Unterlagen bereitgestellten Schätzwerten, Annahmen und
Prognosen sind zu erwarten und liegen außerhalb unserer Verantwortung. Wir haften nicht
für Verluste oder Schäden, die durch die Verwendung dieser Schätzwerte und Annahmen
entstehen konnten. Der Ausschluss der Haftungsbeschränkung gem. Zitt. 6.3 lit. a) bis d)
bleibt davon unberührt.
9.4 Dem Kunden ist bekannt, dass Verschattungen und Verschmutzungen der PV-Anlage die
theoretisch errechneten Erträge negativ beeinflussen können. Addvert haftet nicht für
Leistungsabweichungen aufgrund von Verschattungen oder Verschmutzungen der
Photovoltaikmodule.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung bleiben die von uns gelieferten oder
montierten Anlagen, Komponenten oder sonstigen Waren im Eigentum der Addvert.
11. Rücktritt und Kündigung
11.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der geopolitischen Lage oder
post-pandemischen Situationen zu Engpässen bei der Lieferung von Materialien und
Bauteilen, insbesondere von Stromspeichern, Lithium-Akkus, Aluminium und/oder
Photovoltaikmodulen, kommen kann. In einem solchen Fall wird der Kunde von Addvert
darüber informiert. Der Rechnungsbetrag für vorübergehend nicht lieferbare Waren wird erst
nach Lieferung fällig. Der Kunde ist sich bewusst, dass es aufgrund dieser Umstände zu
Lieferverzögerungen von bis zu 12 Monaten kommen kann. Die Parteien vereinbaren, dass
dem Kunden im Falle einer Lieferverzögerung von mehr als 12 Monaten ein Rücktrittsrecht
zusteht. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt gemäß §§
346 ff. BGB. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Nachlieferung innerhalb der
nächsten zwei (2) Wochen zugesagt wird oder die ausstehenden Nachlieferungen die
grundlegende Funktionalität der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigen.
11.2 Kündigt der Kunde gem. § 648 BGB, so sind die bis zur Kündigung durch Addvert
erbrachten Leistungen zu vergüten. Addvert muss sich jedoch dasjenige anrechnen zu
lassen, was sich Addvert infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart
oder durch anderweitige Verwendung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die
durch Addvert bis zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten Leistungen sind
mit 15 % ihres Nettowertes pauschal zu vergüten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten,
nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Addvert
behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.
12. Datenschutz
12.1 Addvert achtet die Privatsphäre ihrer Kunden und verpflichtet sich, alle persönlichen
Daten, die die Nutzer bei der Nutzung unserer Dienstleistungen bereitstellen, gemäß den
geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO), zu schützen und vertraulich zu behandeln. 12.2 Bei der Nutzung unserer Dienstleistungen werden personenbezogene Daten erhoben,
verarbeitet und genutzt. Zu den personenbezogenen Daten gehören Informationen, die der
Identifikation des Nutzers dienen, wie zum Beispiel Name, Adresse, E-Mail-Adresse,
Telefonnummer, Zahlungsdaten oder IP-Adresse. Die Verwendung dieser Daten erfolgt
ausschließlich, um unsere Leistungsverpflichtung zu erfüllen und um auf Kundenanfragen zu
antworten. Darüber hinaus werden die Daten verwendet, um unseren Service zu verbessern,
Nutzer über neue Produkte oder Leistungen zu informieren sowie für statistische Analysen.
Addvert wird personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden
nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur
Herausgabe dieser Daten.
12.3 Der Kunde hat das Recht, auf Anfrage unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten
personenbezogenen Daten zu erhalten, sowie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder
Löschung dieser Daten.
12.4 Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die von
uns verwalteten Daten gegen Manipulation, Verlust, Zerstörung und gegen den Zugriff
unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend
der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
12.5 Unser vollständiges Datenschutzverfahren kann unter https://www.addenergy.online/datenschutzerklaerung/ eingesehen werden. Für
weitere Fragen zum Datenschutz können Sie sich jederzeit an unseren
Datenschutzbeauftragten wenden, dessen Kontaktdaten in unserer Datenschutzerklärung zu
finden sind.
13. Widerrufsrecht
13.1 Wenn der Kunde Verbraucher ist, hat er ein gesetzliches Widerrufsrecht bei außerhalb
von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen. Er kann
den Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die
Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Ist der Kunde Unternehmer oder ist der
Vertrag nicht unter Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der von außerhalb von
Geschäftsraumen geschlossenen Verträgen Fernabsatzverträgen zustande gekommen, so
besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine formularmäßige Belehrung über ein
gesetzliches Widerrufsrecht stellt kein Angebot auf ein vertragliches Widerrufsrecht dar. Ein
vertragliches Widerrufsrecht muss zwischen Addvert und dem Kunden im Einzelnen und
ausdrücklich vereinbart werden.
13.2 Zur Ausübung des Widerrufsrechts bedarf es einer eindeutigen Erklärung des Kunden
(z.B. Brief, Telefax oder E-Mail), aus welcher hervorgeht, von seinem Widerrufsrecht
Gebrauch machen zu wollen.
13.3 Widerrufserklärungen sind zu richten an: Addvert GbR, Magirus-Deutz-Str. 14,
89077 Ulm; E-Mail: info@addenergy.online
14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
14.1 Diese AGB und die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei internationale Privatrecht und das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen sind.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Addvert, sofern die Kunden
Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind. Andernfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen über
den Gerichtsstand.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst. Individualverabredungen i.S.d. §
305b BGB haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus Gründen des
Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder
teilweise unwirksam/nichtig sein oder nicht durchführbar sein oder werden. gelten die
gesetzlichen Regelungen.